AGB und FAQ

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu unseren Veranstaltungen. Bitte immer die aktuellen, der Anmeldung beiliegenden AGB beachten, da hier Lokationbedingte Punkte nicht aufgelistet sind

FAQ

Oft gestellte Fragen und ihre Antworten. Solltet Ihr eine Frage haben und hier keine Antwort darauf finden, so meldet Euch bei uns im Forum oder per E-Mail.

 

AGB

  1. Die Elisensteiner Spielleitung, folgend SL genannt, haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens der SL liegt vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.

  2. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die SL, ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

  3. Den Anweisungen der SL, ihres gesetzlichen Vertreters und ihrer Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

  4. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen der SL in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass die SL eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

  5. Wir behalten uns das Recht vor, grob fahrlässiges oder Spiel störendes Verhalten, Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, sowie den Genuss von Drogen oder hochprozentigem Alkohol mit dem Ausschluss von der Veranstaltung - ohne Rückerstattung des Teilnahmebeitrags (auch nicht anteilig) - zu ahnden.

  6. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken (Kämpfe mit Polsterwaffen, nächtliche Unternehmungen etc.) bewusst.

  7. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung durch den Veranstalter zu unterziehen.

  8. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Dazu zählt das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenem Feuer außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie insbesondere übermäßiger Alkohol-/ Rauschmittelkonsum.

  9. Alle Film- und Tonrechte liegen bei der SL. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.

  10. Die Teilnahmeplätze sind beschränkt. Die SL behält sich vor, Teilnehmer im Vorfeld, ohne Angabe von Gründen, von der Veranstaltung auszuschließen.

  11. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

  12. Es besteht kein Anspruch auf nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.

  13. Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 18 Jahre. Ausnahmen nur nach persönlicher Absprache mit der SL.

  14. Beim Tod eines Charakters dürfen keine rechtlichen Schritte gegen uns eingeleitet werden.

  15. Sexualisierte Darstellung im Spiel (Vergewaltigung und ähnliches) wird von der SL nicht geduldet und kann ohne Verwarnung mit einem Verweis von der Veranstaltung geahndet werden.

  16. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Material, an Eigennamen und Begriffen bleiben bei der SL.

  17. Rücktritt - Eine Absage bedarf der schriftlichen Form (E-Mail oder Brief). Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages bei Nichtteilnahme ist grundsätzlich nur bis vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. Nach den vier Wochen kann keine Erstattung mehr erfolgen. Es ist nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere Person an Stelle des Teilnehmers an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung der SL.

  18. Es gelten die allgemeinen Teilnahmebedingen der SL und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der SL.

  19. Die Zahlung des der Preisstaffelung entsprechenden Teilnahmebeitrags erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Anmeldung erhält erst Gültigkeit nach Eingang des der Preisliste entsprechenden Teilnahmebetrags. Auch wenn eine Anmeldung bereits frühzeitig eingeganen ist, kann der betroffene Teilnehmer auf die Warteliste gesetzt werden, falls der Teilnahmebetrag noch nicht bezahlt worden ist.

  20. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.



FAQ

Frage: Ich würde gerne zu eurer CON kommen, bräuchte aber einen Shuttle-Service. Bietet ihr sowas an?

Antwort: Ein Shuttle-Service muss mindestens eine Wochen vor der CON bei uns beantragt werden (Forum, telefonisch oder per E-Mail). Spontanes Abholen ist uns aus organisatorischen Gründen nicht möglich.


Frage: Mein Charakter/der Charakter eines Bekannten hat von SL xy einen bösen Fluch/Zauber/wasauchimmer abbekommen. Kann ich diesen Fluch/Zauber/wasauchimmer auf eurer CON/mit eurer Hilfe als SL von dem Charakter nehmen?

Antwort: Eine Veranstaltung mit uns, oder unser Beisein bei einem Ritual oder einer ähnlichen Rettungsaktion ist kein 100%iges Allheilmittel für den betroffenen Charakter. Zunächst brauchen wir schriftlich die Informationen zu dem Fluch/Zauber/wasauchimmer der Fremd-SL, damit wir auch genau wissen, mit was wir es zu tun haben. Danach kommt es ganz aufs Ausspielen an. Wer einen 1000-Punkte Fluch auf sich liegen hat wird diesen nicht in einem 5-Minuten-Ritual brechen können. Es interessiert uns hierbei weniger, wieviele Punkte der rettende oder zu rettende Charakter hat, nur mit guten Spiel kommt man hier weiter.


Frage: Ich spiele einen Dämon / einen Halb-Gott / einen Gott / einen Engel / einen Werwolf / ein Elementar. Lasst ihr sowas auf euren CONs zu?

Antwort: Bei Göttern und Halb-Göttern an dieser stelle ein direktes Nein! Wir bevorzugen weniger exotische Charaktere, lassen aber auch bedingt "exotisches" zu. Dies ist abhänging von zwei Punkten:
1.) Wenn ihr einen solchen Charakter spielt, dann solltet ihr ihn auch richtig darstellen können. Niemand nimmt einen Werwolf ernst, der nur aus einer Fellweste besteht. Schon gar nicht die SL.
2.) Der Charakter muss regeltechnisch vertretbar sein. Durch Rassenpakete oder -boni überpowerte Charaktere lassen wir nicht zu.


Frage: Im angegebenen Anmeldezeitraum werde ich es nicht schaffen, den CON-Beitrag zu überweisen. Kann ich auch auf der CON zahlen?

Antwort: CON-Zahler lassen wir in nur wenigen Fällen zu. Voraussetzung hierzu ist eine Anfrage bei uns. Wie in Punkt 19 unserer AGB zu lesen ist, erhält die Anmeldung erst mit Eingang des Betrags Gültigkeit. Sollt zuvor keine Absprache stattgefunden haben, besteht die Gefahr auf die Warteliste abzurutschen, oder dass zum Anmeldeschluss der Platz zerfällt und dem nächsten auf der Liste zugeteilt wird.


Frage: Kann ein Charakter auf eurer CON sterben?

Antwort: In der Regel kann jeder Charakter sterben, muss aber nicht. Wir legen es nicht auf Charaktertode an, aber Tod durch Dummheit ist nicht auszuschließen. Wir machen hier keinen Unterschied zwischen "hochstufigen" und Neulings-Charakteren.